" Bötzinger Bürgerinitiative für den sofortigen Weiterbau der B 31-West e.V."

 

Gemäß § 4 der Vereinssatzung vom 24.11.2009 kann Mitglied werden:

a) jede volljährige, natürliche Person und juristische Person als ordentliches Mitglied, sowie

b) jede/r Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als         außerordentliches Mitglied.

2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

3. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24,00 € im Jahr !